Das LARP Reich Reichsprotektorat XXIX - Elbentrutz
Offizieller Name des Landes: Reichsprotektorat XXIX - Elbentrutz
Gegenwärtige Einwohnerzahl: ca. 24.000
Davon etwa 6.000 Legionäre, 8.000 Socii, 2.000 Satelles und 8.000 andere Zivilisten.
Stadtverwalter Elbentruzt: Kardinal Sieverding V
Fläche der Stadt: 16 km²
Gesamtfläche des Protektorats: 300 km²
Staatsform: Theistische Autokratie
Hauptexportgüter: Eisenerz, Holz (Eiche)
Hauptimportgüter: Arbeitskräfte
Landesbeschreibung
Die Stadt Elbenstolz wurde im Jahr 12.467 n.K.E. durch die Druchii befreit und erhielt wieder ihren alten Namen Elbentrutz.
Seither ist sie der Brückenkopf Druiduuns auf dem südländischen Kontinent.
Sie ist das Standbein der Druchii auf den Südlanden. Von hier werden Missionen geplant, Nachschub beschafft und die wenigen diplomatischen Beziehungen aufrecht gehalten.
In den frühen Morgenstunden des 23.5.12467 nach Khaînes Erscheinen, kämpften die Druchii an der Seite verschiedener anderer Länder im Land Lhoranôr. Sie gingen siegreich aus diesem Kampf hervor und eroberten die Stadt Elbenstolz sowie die umliegenden Gebiete.
Nachdem die Kapitulation der Besiegten mit deren Blut unterzeichnet war, gaben die Druchii der Stadt ihren alten Namen Elbentrutz wieder und errichteten eine Festung. Auf dem blutroten Schlachtfeld vor den Toren Elbentrutz' wurde eine Bluteiche als Zeichen der Herrschaft Khaela Mensha Khaînes gepflanzt.
Elbentrutz wird hauptsächlich von Druchii und druiduuner Bürgern bevölkert. Allerdings haben sich auch einige der Fremden dort niedergelassen.
Im laufe der Zeit wurde das Gesicht der Stadt dem einer druiduuner Metropole angepasst. Der alte Stadtkern ist auf der Karte gut vom neuen, äußeren Ring zu unterscheiden. Straßen und Gebäude wurden nach strenger Planung errichtet. Wehrmauern und Kasernen wurden an strategisch günstigen Positionen gebaut damit im Falle eines Angriffs taktische Vorteile entstehen.
Die medizinische Versorgung, die Bildung sowie die Hygiene wird durch Lazarette, Schulen und Badehäusern gesichert. Diese stehen jedem anerkannten Einwohner offen.